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Meuchefitz: eine Hundertschaft umstellt den Gasthof - um ein Transparent zu beschlagnahmen

Das falsche Transparent, öffentlich ausgehängt, kann auch in Deutschland zu massiven Reaktionen der Polizei führen. So geschehen am Dienstag Morgen in Meuchefitz. Dort war es ein Unterstützungstransparent für die Kurden in Afrin, welches den Bewohnern eine Hausdurchsuchung durch eine Hundertschaft Polizeibeamter eintrug.

„Afrin halte durch!“ und darunter: „Türkische Truppen & Deutsche Waffen morden in Rojava! Es lebe die YPJ/YPG!“ Das ist die Aufschrift eines großen Transparents, welches seit Wochen an der Fassade des Gasthofs in Meuchefitz hing. Hing. Denn am Dienstag Morgen wurde es von einer Hundertschaft Polizeibeamter beschlagnahmt und abgehängt.

Vor allem die letzte Zeile " Es lebe die YPJ/YPG! " rief die Abteilung Staatsschutz bei der Polizei auf den Plan. Sie ermittelte wegen "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" (§ 129 a StGB) gegen einen der Meuchefitzer Bewohner. Denn, so die Staatsanwaltschaft: "Die
YPG und die YPJ gelten als Unterorganisationen der verbotenen PKK." Weshalb auch öffentlich ausgehängte Transparente, die die YPG/YPJ bejubeln, verboten sind - und beschlagnahmt werden.

So rückte eine Hundertschaft der Polizei - inklusive eines Sondereinsatzkommandos - vermummt und mit Maschinenpistolen ausgestattet am Dienstag Morgen in Meuchefitz an, umstellte den dortigen Gasthof, durchsuchte das Gebäude, nahm von allen Anwesenden (inklusive zahlenden Gästen) die Personalien auf und beschlagnahmte das umstrittene Transparent. Nach Augenzeugenberichten wurden auch die Kennzeichen von in der Nähe parkenden Autos notiert. In Gewahrsam genommen oder gar verhaftet wurde niemand.

So viel Aufwand für die Beschlagnahme eines Transparents? Für Kai Richter, Pressesprecher der Polizeiinspektions Lüneburg, sind es "frühere Erfahrungen mit dem Ort", die es der Polizei unmöglich erschienen ließen, die Beschlagnahme des Transparents mit einigen wenigen Beamten durchzuführen. "Einfach so wären wir nicht in das Gebäude gekommen," so der Sprecher.

Ob die Polizei ermittelte, wer das Transparent an die Hauswand gehängt hatte oder ob die Gebäudeinhaber - der Gasthof befindet sich "im Besitz der Belegschaft" - für das verbotene Transparent haften müssen, blieb am Dienstag im Dunkeln. Wie von der Polizei Lüneburg zu hören war, wird das Strafverfahren nach § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" weiter geführt.

Nach dem StGB kann für dieses Delikt eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in bestimmten Fällen sogar bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Heute, Dienstag, rufen "die Meuchefitzer" zu einer Demo in Lüchow auf.
Wann? Dienstag, 17.00 Uhr
Wo? Marktplatz Lüchow


Foto | indymedia.org cc by-sa: Aufmarsch der Polizeihundertschaft vor dem Gasthof Meuchefitz



2018-02-20 ; von Angelika Blank (text),
in Meuchefitz 19, 29482 Küsten, Deutschland

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