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Muss die Genehmigung für das Zwischenlager überprüft werden?

Am Mittwoch beschäftigte sich der Atomausschuss des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit der Frage, ob es sinnvoll ist, eine Klage gegen die Genehmigung des atomaren Zwischenlagers in Gorleben einzureichen. Rechtsanwalt Wollenteit aus Hamburg sah eher die Aufsichtsbehörde in der Verantwortung, sich um eine Überprüfung der Genehmigung zu kümmern.

Hintergrund des SOLI-Vorstoßes im Kreistag war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig, welches die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel aufgehoben hatte. Das Gericht war der Ansicht, dass die Gefährdung durch den Einsatz moderner Waffensysteme oder die Benutzung zum Beispiel eines Airbus 380 für gezielte Terrorangriffe bei den Sicherheitsbetrachtungen ungenügend berücksichtigt wurden.

Auch die Tatsache, dass die 20%ige Wahrscheinlichkeit des Austritts höchstmöglicher Kerosinmengen bei einem Flugzeugabsturz unberücksichtigt blieb, war Grund für das Gericht, die Genehmigung zu versagen.

Nach Ansicht der SOLI gibt es im Zwischenlager Gorleben ähnliche Sicherheitslücken - weswegen die Kreistagsgruppe nach dem OVG-Urteil gute Chancen sah, den Betrieb des Zwischenlagers auf dem Klagewege zu beenden. Um sich die Erfolgschancen einer derartigen Klage erläutern zu lassen, hatte der Ausschuss den Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg in den Ausschuss eingeladen. Wollenteit hatte sich bereits in früheren Verfahren intensiv mit der Rechtslage um Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren in Sachen End- und Zwischenlager auseinandergesetzt.

Klagechancen eher gering - trotzdem: "gute Argumente, Genehmigung zu überprüfen"

Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat das Bundesamt für Strahlenschutz Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt. Darüber wird der zuständige Senat erst nach dem 2. Oktober entscheiden. Bis dahin, so Wollenteit, bleibt unklar, ob das OVG-Urteil überhaupt Bestand hat. "Wird die Revision zugelassen, so werden wir noch Jahre warten müssen, bevor wir wissen, ob die Genehmigung tatsächlich aufgehoben bleibt oder nicht," so Wollenteits Einschätzung. "Sollte das OVG-Urteil allerdings rechtskräftig werden, so wird das dazu führen, dass die Ermittlungs- und Bewertungskriterien bei allen Genehmigungsverfahren für derartige Atomanlagen zu überprüfen sind," so Wollenteit.  

Ausdrücklich betonte Wollenteit, dass es sich bei dem angesprochenen Urteil um eine Entscheidung in einem Genehmigungsverfahren handele. Für genehmigte und in Betrieb befindliche Zwischenlager gelten die vom OVG geforderten Sicherheitsbewertungen "nur begrenzt", so Wollenteit. Bei in Betrieb befindlichen Zwischenlagern sei deshalb zunächst die Aufsichtsbehörde (das Niedersächsische Umweltministerium) gefragt. "Es gibt durchaus relevantes Argumentationspotenzial, eine Überprüfung der Genehmigung zu fordern," zeigte sich Wollenteit überzeugt. 

Nach seiner Ansicht seien zum Beispiel zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Zwischenlagers in Gorleben im Jahre 1995 panzerbrechende Waffen, wie sie heute üblich sind, nicht im Einsatz gewesen. Und auch ein Flugzeug von der Größe des Airbus 380 sei damals "noch gar nicht denkbar" gewesen. Insofern lägen erhebliche Veränderungen vor, die durchaus Grund für eine Überprüfung der Sicherheitsanforderungen bieten würden. Zumindest nachträgliche Auflagen kann sich Wollenteit als durchsetzbare Forderungen vorstellen. Eine andere Möglichkeit wäre der sogenannte "Pflichtwiderruf", der allerdings nur dann eine Aussicht auf Erfolg hätte, wenn von der Anlage tatsächlich eine erhebliche Gefährdung ausgehen würde. 

Auch der Einsatz von neuen Behältertypen für die Einlagerung könnte laut Wollenteit ein Grund sein, die Genehmigungsgrundlage zu überprüfen. (Bei den Castor-Transporten in den Jahren 2008, 2010 und 2011 wurden insgesamt über 30 dieser neuen Typen eingesetzt, wie der in der Sitzung anwesende GNS-Sprecher Jürgen Auer mitteilte).

Ebenfalls sei in den Sicherheitsbetrachtungen nicht berücksichtigt worden, wie sich ein hoher Kerosineintrag durch den Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf die Dauer-Stabilität der Castorbehälter auswirken würde. Inwieweit die jetzt von der GNS geplante Schutzmauer mit einer sogenannten Kerosin-Ablaufrinne tatsächlich die Brandgefahr im Inneren des Zwischenlagers mindert, sei auch zu hinterfragen.

Über eine Stunde beschäftigte sich der Ausschuss mit diversen Detailfragen rund um die Sicherheit des Zwischenlagers. Deutlich wurde erneut, dass bei den bisherigen Sicherheitsüberlegungen das Lager vor allem gegen eindringende Angreifer geschützt werden sollte. Außeneinwirkungen wie Flugzeugabstürze oder Terrorangriffe blieben weitgehend unberücksichtigt.

Konkrete Beschlüsse fasste der Atomausschuss in der Angelegenheit nicht. "Aber wir haben von Rechtsanwalt Wollenteit noch einmal bestätigt bekommen, dass der Landkreis in der Sache gar kein Klagerecht hat," so Martin Donat, Ausschussmitglied und Vorsitzender der Bürgerinitiative Umweltschutz. "Das heißt, wir als Betroffene können uns nicht wehren."  Nichtsdestotrotz, so Donat weiter, werde man sich aber damit beschäftigen, inwieweit es seit der Genehmigung des Zwischenlagers durch verschiedene Veränderungen wie zum Beispiel in der Belegung der Behälterhalle als auch bei den möglichen Gefährdungspotenzialen die Notwendigkeit einer Überprüfung der Genehmigungsgrundlagen gibt. "Auch in Sachen Zwischenlager stellen wir fest, dass nichts zu Ende gedacht wurde. Rein faktisch gibt es keine Antwort auf diverse Probleme."

Wie zum Beispiel die Frage, was mit Castorbehältern passiert, die nach einem Großbrand beschädigt und nicht mehr transportfähig sind.

Foto / Angelika Blank: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit erläuterte vor dem Atomausschuss die juristischen Möglichkeiten, die Genehmigungsgrundlagen für das Zwischenlager in Gorleben überprüfen zu lassen.




2014-09-18 ; von Angelika Blank (autor),
in Gedelitzer Straße, 29475 Gorleben, Deutschland

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