Hühner-Impfaktion gestoppt: Nur der Tierarzt darfs tun

Am Höhbeck wurde eine Initiative, die Impfung von Hühnern gegen die tödliche Geflügelkrankheit Newcastle Disease gemeinsam zu organisieren, vom Veterinäramt gestoppt - obwohl für diese Krankheit Impfpflicht besteht.

Seit 1994 soll die Impfpflicht von Hühnern gegen die Newcastle Disease-Krankheit bereits bestehen. Vor allem Hobby-Hühnerhaltern ist diese Vorschrift oft nicht bekannt. Da in Schweden kürzlich rund 25000 Legehennen wegen Newcastle Disease geschlachtet werden mussten, will das Land Niedersachsen nun, dass die Impfungen flächendeckend durchgeführt werden.

Den Haltern kleiner Hühnergruppen bereitet diese Impfpflicht allerdings Kopfzerbrechen. Der Impfstoff ist nur in Dosierungen für 1000 Tiere zu erhalten - kleinere Einheiten sind auf dem Markt nicht erhältlich. Die meisten der rund 2000 registrierten Geflügelhalter im Landkreis Lüchow-Dannenberg halten jedoch nur Hühner in kleinen Gruppen. Hier hat jemand 30 Tiere, dort jemand gar nur zwei oder drei Hennen, die das tägliche Ei liefern. Was liegt also näher, als sich zusammen zu tun und eine gemeinsame Impfaktion zu organisieren, um überflüssigen Impfstoff und höhere Kosten zu vermeiden?

Eine derartige Initiative am Höhbeck endete nun im Nirwana der Rechtsgrundlagen. Eine Zeitungsnotiz trug der beteiligten Tierärztin umgehend einen Brief des hiesigen Veterinäramtes ein, mit dem sie über die Rechtsgrundlagen in Sachen Impfung belehrt wurde: Tierärzte dürfen den Impfstoff nicht einfach abgeben, sie müssen sich vom Gesundheitszustand der Tiere überzeugen und die Impfung dann auch selber vornehmen. Eine Delegation an den Hühnerhalter ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

Für Halter kleiner Gruppen würde ein derartiges Impfverfahren – welches alle sechs Wochen durchgeführt werden muss – deutlich teurer werden als die gemeinsame Lösung. „Nee, dann schaff ich meine Hühner lieber ab,“ war denn auch prompt von einem eigentlich Impfinteressierten zu hören. So manch Anderer, der gerade bereit war, seine kleine Hühnerschar offiziell anzumelden, hat davon angesichts dieser Probleme gleich wieder Abstand genommen und bleibt lieber im Unerkannten.

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg, für die Tierseuchenbekämpfung und -arzneimittelüberwachung zuständig, ist sich des Problems für die Halter kleiner Geflügelgruppen durchaus bewusst, kann aber aufgrund der Rechtslage nicht anders entscheiden. Das LAVES hat das Problem deshalb nun an das Landwirtschaftsministerium weiter geleitet. Dort wird nun geprüft, wie ein auch für die Halter kleiner Hühnergruppen geeignetes Impfverfahren durchgeführt werden kann. Grundsätzlich bleibt die Impfpflicht allerdings bestehen, betonte eine Mitarbeiterin des LAVES am Mittwoch.

Die Höhbecker Impf-Initiative (EJZ berichtete) ist deshalb vorerst abgesagt. „Die Liste der Tierhalter bleibt allerdings bestehen,“ so Angelika Blank, Koordinatorin der Höhbeck-Aktion. „Sobald wir wissen, wie es weitergehen kann, werden wir die Impfinteressierten wieder informieren.“ Am Höhbeck hofft man, dass bis September eine Entscheidung des Ministeriums vorliegt.

Foto / Angelika Blank: Auch dieses glückliche Huhn möchte geimpft werden - eine Initiative kleiner Hühnerhalter am Höhbeck wurde aber nun vorerst vom Veterinäramt gestoppt.




2014-08-08 ; von Angelika Blank (autor),
in Lüchow-Dannenberg

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