Am 25. Mai ist Europawahl. Gewählt werden dann die Abgeordneten für das neue EU-Parlament. Doch worüber beschließt dieses Gremium? Welche Bedeutung haben die Beschlüsse für Deutschland bzw. die Region?
Mit 96 Abgeordneten werden die deutschen Parteien im neuen Europäischen Parlament die größte Gruppe stellen, gefolgt von Frankreich (74) sowie Italien und Großbritannien mit jeweils 73 Abgeordneten. Bei 751 Abgeordneten, die das nächste EU-Parlament bilden werden, sind das also beinahe 13 % aller Stimmen, die das Gremium abzugeben hat. Ein gewichtiges Stimmen-Pfund also, mit dem die deutschen Parteien in Straßburg antreten.
Bei derart vielen Abgeordneten, die Deutschland in das Parlament entsenden kann, dürfte es auch die ein oder andere kleine Partei schaffen, Vertreter nach Brüssel zu schicken. Denn das Bundesverfassungsgericht kippte jüngst die 3-%-Hürde für den Einzug in das EU-Gremium.
Berechnet wird die Sitzverteilung nach dem komplizierten "Sainte-Lague" -Verfahren, bei dem die erreichten Stimmzahlen durch verschiedene Divisoren (0,5, 1,5, 2,5 ...) geteilt werden. Nach Schätzungen von Fachleuten reichen bei dieser Berechnungsmethode ca. 0,5 % aller (deutschen) Stimmen, um einen Sitz im EU-Parlament zu erreichen. Bei der letzten Europawahl lag die Wahlbeteiligung bei 43 %, es gingen also rund 27 000 000 BürgerInnen zur Wahl. Liegt die Beteiligung dieses Jahr wieder so niedrig, so würde es in Deutschland reichen, rund 135 000 Stimmen auf die eigene Partei zu vereinigen, um ins EU-Parlament einziehen zu können.
Es könnte also zu der Situation kommen, dass verschiedene (deutsche) kleine Parteien mit jeweils einem/r VertreterIn im Parlament sitzen. Die größeren Parteien müssten dementsprechend auf Abgeordnetenplätze verzichten. Ähnliches gilt vor allem für große Länder mit vielen Abgeordnetensitzen. Kritiker befürchten, dass dadurch eine Zersplitterung des EU-Parlaments eintritt und die Handlungsfähigkeit leidet.
Auf dem Stimmzettel finden sich die in Deutschland zu wählenden Parteien mit ihren KandidatInnen auf den ersten Listenplätzen. Gewählt wird jeweils eine Partei, nicht der oder die entsprechende SpitzenkandidatIn. Das Europäische Parlament wird für fünf Jahre gewählt.
Was entscheidet das EU-Parlament eigentlich?
Es sind vor allem die EU-Rechtsvorschriften, die vom Europäischen Parlament beschlossen werden, die nahezu jeder EU-Bürger hautnah zu spüren bekommt. Ob Tabakverordnung, Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel oder das Verbot von Glühbirnen - alles Beschlüsse des EU-Parlaments, die Europaweit umgesetzt werden müssen. Für die Umsetzung sind dann die Mitgliedsländer zuständig.
Zweite Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle und Überwachung anderer EU-Institutionen wie zum Beispiel die Kommission.
Eine dritte wichtige Aufgabe des Parlaments ist die Diskussion und die Verabschiedung des EU-Haushalts. Hier wird zum Beispiel festgelegt, wie hoch die Subventionen für die Landwirtschaft in den nächsten fünf Jahren sein werden oder welche Förderbereiche in den verschiedenen Mitgliedsländern finanziert werden sollen.
Was hat die Region von der EU?
Lüchow-Dannenberg erhielt aus EU-Programmen in den vergangenen fünf Jahren rund 6 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds für verschiedene Bildungs- und Sozialaufgaben wie z.B. die Ausbildung im Juniorbahnhof oder Projekte der Jugendwerkstatt Küsten. Durch die zusätzliche Eigenfinanzierung der Projektträger konnten daraus rund 10 Millionen Euro gemacht werden, mit denen Qualifizierungs-, Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen in der Region möglich wurden.
Stolze 38.758.435,04 Euro flossen gar aus EU-Programmen in die nachhaltige Stadtentwicklung, in Naturschutzprojekte, den Hochwasserschutz sowie in die einzelbetriebliche Förderung. Hier wurde durch Eigenmittel der Träger die gesamte Investitionssumme ebenfalls nahezu verdoppelt auf rund 84 Millionen Euro. Möglich wurde dadurch u.a. die Betriebserweiterung der Fa. Nya Nordiska, der Hochwasserschutz in Neu Darchau oder der Ausbau des Bahnhofsvorplatzes in Dannenberg. Auch die Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik profitierte mit 19 Millionen Euro von EU-Förderungen.
Gerade der ländliche Raum profitiert immer wieder von EU-Fördertöpfen.
Insgesamt sind von dem 960 Milliarden schweren EU-Haushalt 373 Millionen Euro für die Förderung der Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Regionen vorgesehen. Lediglich 6,4 % des gesamten EU-Haushalts werden für die eigene Verwaltung ausgegeben - 325,1 Milliarden dagegen für Arbeitsplatzentwicklung und Zusammenarbeit in Europa.
Auch die heimische Landwirtschaft muss sich immer wieder mit den Beschlüssen der EU-Institutionen auseinandersetzen. Das Europaparlament kann Einwände gegen Pläne der Kommission erheben. So ist es nach langwierigen Verhandlungen in der letzten Legislaturperiode trotz der Verwässerung der geplanten EU-Agrarreform immerhin gelungen, etwas mehr Ökologie auf die Felder zu bringen.
Und der Tierschutz in der Landwirtschaft wird auch auf EU-Ebene ein immer größeres Thema, dem sich auch regionale Landwirte nicht mehr verschließen können.
Wichtig ist es also, dass Abgeordnete im EU-Parlament sitzen, die sich mit regionalen Gegebenheiten gut auskennen und diese dort auch kompetent mit starker Rückendeckung vertreten können.
Grafik: Europäische Union | Übersicht der europäischen Länder, Details finden sich hier!