Wie die Samtgemeinde Gartow am Montag mitteilte, hat die N-Bank als Zuwendungsgeber vergangene Woche rund eine Million Förderung zurückgefordert. Die Summe war vergangenes Jahr als Teil der Gesamtförderung für die umgebaute Wendland-Therme ausgezahlt worden.
Am Donnerstag ging bei der Samtgemeinde Gartow der Rücknahmebescheid ein, mit dem die N-Bank als Abwicklungspartner des Landes Niedersachsen die bisher ausgezahlte Förderung von rund eine Million Euro zurückfordert. Grund für die Rückforderung ist nach Aussagen von Samtgemeindebürgermeister Christian Järnecke, dass die Samtgemeinde nach Ansicht der N-Bank mit dem Umbau begonnen habe, bevor der Zuwendungsbescheid erteilt worden war.
Samtgemeindebürgermeister Christian Järnecke erklärte am Montag deutlich seinen Unmut und sein Unverständnis
für diesen Rücknahmebescheid und hält diesen für rechtswidrig. Sämtliche Arbeiten an der Wendlandtherme seien erst begonnen worden, nachdem der Zuwendungsbescheid erlassen worden war. "Lediglich ein Architektenvertrag ist im Vorfeld abgeschlossen worden, um die Planungen weiterführen zu können," so Järnecke. Doch dies sei kein unübliches Verfahren bei derartigen Planungs- und Bauvorhaben.
Järnecke war nach eigenen Angaben am Donnerstag von dem Rücknahmebescheid "völlig überrascht" worden. "In den letzten Monaten gab es zwar diverse Rückfragen der NBank zu einzelnen Kostenpunkten, aber dabei gab es nie einen Hinweis, dass womöglich der gesamte Förderbescheid in Frage steht," so Järnecke.
Der Samtgemeindeausschuss
hat zwischenzeitlich beschlossen, einen Rechtsbeistand einzuschalten,
um verwaltungsrechtlich gegen den Bescheid vorzugehen. Sollte der Rücknahmebescheid tatsächlich rechtskräftig werden, so muss die Samtgemeinde nicht nur die bereits ausgezahlten eine Million Euro zurückzahlen, sondern vermutlich auch auf die noch ausstehende Zahlung von knapp 500 000 Euro verzichten. Für den Umbau der Wendlandtherme hatte die Samtgemeinde sämtliche Rücklagen aufgebraucht.