In einer neuen Verordnung hat das Land festgelegt, dass Friseurbetriebe ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen - allerdings unter strengen Auflagen:
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kund/innen muss gewährleistet sein
- der Friseur/die Friseurin muss eine Atemschutzmask tragen und sich nach jeder Behandlung die Hände desinfizieren.
- Namen und Kontaktdaten der Kunden sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Frisiersalons müssen (mit Einverständnis des Kunden) dokumentiert werden. Die Daten sind drei Wochen aufzubewahren. (Hintergrund: mit der Erfassung der Daten soll es möglich sein, eine etwaige Infektionskette nachzuvollziehen.
Eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.
Aktueller Krankenstand:
Der Krankenstand in Sachen Covid-19 ist weiterhin unverändert, teilt der Landkreis mit. Es sind immer noch drei akut Erkrankte in Quarantäne. Somit liegt die Gesamtzahl der Infizierten im Landkreis weiterhin bei 17 - davon sind 12 wieder gesund und 2 gestorben.
Bild:Artursfoto Auch Haare färben (lassen) ist ab dem 4. Mai wieder möglich.