Geimpft, getestet oder genesen - nur wer eines dieser Kriterien erfüllt, kann ab Donnerstag noch alle Veranstaltungen oder Angebote wahrnehmen. Denn in den vergangenen fünf Tagen lag die Inzidenz regelmäßig über 50. Da die Infektionsfälle im gesamten Landkreis auftreten, ohne dass eine bestimmte Quelle auszumachen ist, muss der Landkreis nach der aktuellen geltenden Corona-Verordnung die erweiterte 3G-Regel anordnen.
Ab Donnerstag, dem 4. November , dürfen Fitnesstudios, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure), Sport in Innenräumen, Kinos, Theater und vergleichbare Kultureinrichtungen, Diskotheken und Bars nur noch Menschen hineinlassen, die mindestens eines der 3G-Kriterien erfüllen. Ebenso sind die Innenräumen der Gastronomie sowie Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind für Ungeimpfte oder Nicht-Getestete tabu. Personen unter 18 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen.
Auch für Treffen - ob privat oder öffentlich - hat die erweiterte 3G-Regel Konsequenzen: Wenn mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen muss 3G angewandt werden. Wer nicht geimpft ist, muss außerdem während des Aufenthalts in einem Hotel oder Ferienwohnung zusätzlich zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorlegen.
"Veranstalter oder Betreiber einer Einrichtung müssen den 3G-Nachweis aktiv einfordern. Gästen oder KundInnen, die keinen Nachweis vorlegen können oder möchten, muss der Zugang verwehrt werden," teilt der Landkreis mit.
Weitere Informationen zu den Corona-Regeln bietet das Land Niedersachsen telefonisch unter 0511 / 120 6000 oder in seinen FAQs auf der Internetseite des Landes.
Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts Uelzen – Lüchow-Dannenberg zur Überschreitung der 50-er-Inzidenz wird auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.