Wie angekündigt, treten am Freitag (4. März) neue, weiter gelockerte Corona-Regeln in Kraft.
Vor allem Tanz- und Feierlustige werden sich freuen: endlich dürfen Diskotheken, Shisha-Bars oder Clubs wieder öffnen. Die Zugangsregeln trüben den Spaß allerdings: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene, die einen negativen Testnachweis mitbringen (2G-Regel). Und beim Tanzen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Ansonsten wird an vielen Orten der Zutritt auf die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gelockert:
- Gastronomie (innen)
- Kinos, Theater
- Zoos, Freizeitparks
- Übernachtung in Hotels, Pensionen etc.
- Kulturveranstaltungen mit mehr als 50 Personen.
Für die Nutzung von Sportanlagen entfallen Zugangsregeln völlig. Hier ist lediglich das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben - außer beim Sporttreiben selbst.
In Bussen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf den Bahnhöfen bleibt es dabei: Mitfahrt nur nach 3G-Regel und Tragen einer FFP2-Maske.
Auch bei privaten Treffen ändert sich vorerst nichts: sobald Ungeimpfte dabei sind, dürfen sich nur Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Treffen sich ausschließlich Geimpfte und Genesene, so gibt es keine Begrenzung der Personenzahl mehr.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen vorgeschrieben.
Diese Regeln gelten bis zum 19. März.