Shoppen gehen ohne vorher eine Teststation zu suchen. Das geht ab Freitag wieder. Das teilte der Landkreis am Donnerstag mit.
Fünf Werktage in Folge lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Lüchow-Dannenberg unter 50. Damit kann der Landkreis die Testpflicht im Einzelhandel aufheben. Was er am Donnerstag auch getan hat.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg mit Start 27. Mai für das Kreisgebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg erlassen. Kundinnen und Kunden müssen ab Freitag keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vor ihrem Besuch vorzeigen. Alle weiteren Hygienemaßnahmen, wie das Abstandhalten und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske), bleiben bestehen. Auch Einzelhändlerinnen und Einzelhändler bleiben verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts zu treffen.
Für alle weiteren Bereiche, wie dem Besuch in einem Museum oder im Bereich der Außengastronomie bleibt die Testpflicht bis auf Weiteres bestehen. Landrat Jürgen Schulz weist darauf hin, dass auch beim Wegfall der Testpflicht im Einzelhandel, die Inanspruchnahme der kostenlosen Bürgertestungen weiterhin eine wichtige Maßnahme bleibt, um unbekannte Infektionen früh zu erkennen und eine Übertragung des Virus auf andere Personen zu verhindern.