Ab Mittwoch: Testpflicht gilt auch für Geimpfte (2G+)

Nachrichten hannover 29|11|2021

Ab Mittwoch müssen auch Geimpfte und Genesene zusätzlichen einen negativen Testnachweis mitbringen, wenn sie bestimmte Einrichtungen besuchen wollen. Das Land ruft zu Mittwoch landesweit die Warnstufe 2 aus.

Der Friseurbesuch oder das Training im Fitnessstudio geht ab Mittwoch für Alle nur noch mit Testnachweis. Das 2G+ -Gebot gilt ab Mittwoch überall da, wo bis jetzt die 2G-Regel galt: z. B. Veranstaltungen, Kultureinrichtungen (auch Museen) oder Sporteinrichtungen.

Hintergrund ist das Warnstufenmodell des Landes, welches vorsieht, dass die Warnstufe 2 ausgerufen wird, wenn 5 Tage hintereinander der Hospitalisierungsindex über 6 liegt. Das ist mit dem (heutigen) Montag der Fall. Der zweite Kriterium für die Warnstufe 2 ist auch die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis. Dieser darf nicht über 35 liegen. Da aber laut Mitteilung des Landes nur noch drei Landkreise - Lüchow-Dannenberg gehört mit aktuell (Stand 29.11.) einer Inzidenz von 197,9 nicht dazu - unter diesem Wert liegen, wird die Warnstufe landesweit ausgerufen.

Beim Landkreis wird derzeit eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die ab Mittwoch gelten wird.

UPDATE TESTMÖGLICHKEITEN:
Noch wird an verschiedenen Stellen verhandelt, ob der Corona-Testbus wieder fährt, weitere Apotheken einsteigen oder das DRK Teststellen einrichtet. Bis dahin gibt es Testmöglichkeiten lediglich im Testzentrum in Lüchow oder bei der Adler-Apotheke in Clenze.

Hier noch die Regelungen der WARNSTUFE 2 aus der aktuellen Verordnung
Beschränkung auf 2Gplus in Innenräumen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.

Die Maskenpflicht wird zudem auf FFP2 in allen Innenbereichen verschärft. Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.

ERGÄNZUNG Maskenpflicht: Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren genügt unverändert eine einfache Alltagsmaske. Im Einzelhandel oder am Arbeitsplatz muss keine FFP2-Maske getragen werden, es sei denn, der Betreiber oder der Arbeitgeber entscheidet sich für eigene schärfere Sicherheitsregeln.

Hannover, Deutschland