Ab Montag steht der digitale Impfpass auch in Niedersachsen zur Verfügung. Zunächst kann jedoch nur in teilnehmenden Apotheken ein entsprechender Code generiert werden, der in die Corona-Warn-App oder die neue Covpass-App des Bundes eingelesen werden kann.
Mit dem elektronischen Impfnachweis wird es möglich sein, den Impfstatus per Smartphone-App zu belegen. Der gelbe Impfpass in Papierform muss dann nicht mehr mitgeführt werden.
Ab dem 14. Juni wird der digitale Impfnachweis zunächst vor allem von teilnehmenden Apotheken ausgestellt. Geimpfte Personen können unter www.mein-apothekenmanager.de eine entsprechende Apotheke in ihrer Nähe finden. Auch wenn bisher nur die Erstimpfung stattgefunden hat, kann sie im digitalen Pass eingetragen werden.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: "Der digitale Impfpass wird so schnell wie möglich auch in unseren Impfzentren ausgerollt. Die entsprechende Hardware wurde bereits an die Impfzentren ausgeliefert, sodass wir im Laufe der nächsten Woche starten können.“ Die Impfzentren werden zukünftig direkt beim Impftermin den QR-Code für den digitalen Impfpass erstellen und aushändigen. Nach Rückmeldung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, wird dies in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche ebenfalls möglich sein.
Für alle, die bereits geimpft sind, wird es im Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de und über die Hotline des Landes unter 0800 9988665 zudem zeitnah - aber nicht ab Montag - die Möglichkeit geben, den benötigten QR-Code digital oder postalisch zu erhalten.
Ministerin Behrens bittet die bereits geimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen: „Der erneute Besuch des Impfzentrums ist nicht erforderlich, um den QR-Code zu erhalten. Wir bitten deshalb alle Geimpften ganz herzlich, darauf zu verzichten. Wenn Sie den digitalen Impfpass ganz dringend benötigen, wenden Sie sich bitte ab Montag zunächst an eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe. Der Impfpass in Papierform behält zudem nach wie vor seine Gültigkeit und kann weiter genutzt werden.“
Der digstermann