Über ihr Hausrecht konnten VeranstalterInnen schon immer bestimmen, ob sie nur Geimpfte und Genesene hineinlassen oder auch Getestete. Durch die neue Corona-Verordnung bekommen sie amtliche Rückendeckung für ihre Entscheidung.
Seit heute gelten sogenannte "erweiterte 3G-Regeln". Bei Warnstufe 1 bleibt es dabei: Zutritt zu Veranstaltungen in Innenräumen oder in Restaurants (innen) hat nur wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Bei Warnstufe 1 können VeranstalterInnen bzw. Gastronomen für den Zutritt zu Innenräumen selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene hineinlassen oder auch Getestete.
Bei Warnstufe 2 + 3 gilt: Zutritt zu den Innenbereichen nur noch mit Geimpften- oder Genesenennachweis. Dann haben die VeranstalterInnen bzw. InhaberInnen keine Wahlmöglichkeit mehr. Die Außengastronomie bzw. Außenveranstaltungen können auch Getestete nutzen. Ab Warnstufe 3 dürfen nur PCR-Tests akzeptiert werden. Zur Erinnerung: PCR-Tests müssen ab 11. Oktober selbst bezahlt werden.
Der Vorteil der Beschränkung auf 2G: Bei den Veranstaltungen bzw. im Restaurant brauchen Masken nicht getragen und die Abstandspflicht muss nicht eingehalten werden.
Die vollständige Verordnung ist hier! als pdf hinterlegt.
Die Verordnung gilt bis zum 10. November.