Auch in Baumärkten gilt die 2G-Regel

Nachrichten hannover 13|12|2021

Auch in Baumärkten können nur Genesene und Geimpfte einkaufen. Das bestätigte am Montag das Sozialministerium auf wnet-Anfrage.

Während Gartenmärkte als Läden des alltäglichen Bedarfs eingestuft wurden - und somit von jeglicher Nachweispflicht befreit sind, gilt diese Ausnahme für Baumärkte nicht.

Hier die nach der aktuellen Verordnung die Liste der Branchen, die von der 2G-Regel ausgenommen sind:

  • Lebensmittel einschließlich des Getränkehandels
  • medizinische Produkten und Arzneimittel einschließlich der Produkte von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben sowie des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik
  • Drogerie-, Sanitätshaus- und Reformhausgütern
  • Babybedarf
  • Gartenmärkte bzw. gärtnerischer Fachhandel
  • Brennstoff- und Heizstoffhandel einschließlich der Tankstellen
  • Tierbedarf- und Futtermittelhandel
  • Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
  • Post
  • Fahrkarten für den Personenverkehr
  • Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.
Hannover, Deutschland