Auch in Baumärkten können nur Genesene und Geimpfte einkaufen. Das bestätigte am Montag das Sozialministerium auf wnet-Anfrage.
Während Gartenmärkte als Läden des alltäglichen Bedarfs eingestuft wurden - und somit von jeglicher Nachweispflicht befreit sind, gilt diese Ausnahme für Baumärkte nicht.
Hier die nach der aktuellen Verordnung die Liste der Branchen, die von der 2G-Regel ausgenommen sind:
- Lebensmittel einschließlich des Getränkehandels
- medizinische Produkten und Arzneimittel einschließlich der Produkte von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben sowie des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik
- Drogerie-, Sanitätshaus- und Reformhausgütern
- Babybedarf
- Gartenmärkte bzw. gärtnerischer Fachhandel
- Brennstoff- und Heizstoffhandel einschließlich der Tankstellen
- Tierbedarf- und Futtermittelhandel
- Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
- Post
- Fahrkarten für den Personenverkehr
- Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.