Es gibt keine zweite Impfbescheinigung, wenn das Original verloren gehen sollte. Das teilte am Mittwoch das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg mit.
"Ab sofort wird eine durchgeführte Impfung grundsätzlich nur noch einmal mittels einer Impfbescheinigung bestätigt," so das Gesundheitsamt. "Eine zusätzliche beziehungsweise wiederholte Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist damit ab sofort nicht mehr möglich." Dabei handele es sich um eine Vorgabe des niedersächsischen Sozialministeriums.
Außerdem macht der Landkreis darauf aufmerksam, dass die Verschiebung von Terminen im Impfzentrum nur im absoluten Ausnahmefall möglich ist. In diesem Zusammenhang stellt der Landkreis klar, dass es sich bei einer Terminverschiebung aufgrund von Urlaub nicht um einen solchen Ausnahmefall handelt. Sollte ein Zweitimpftermin aus diesem Grund nicht wahrgenommen werden können, bestehe kein Anspruch auf einen neuen Termin im Impfzentrum. Impfwillige müssen sich dann gegebenenfalls an einen niedergelassenen Arzt wenden.
Im Impfzentrum zur Zweitimpfung angemeldete Personen können diesen Termin also nur in zwingenden Fällen verschieben. „Wenn jemand beispielsweise ins Krankenhaus oder in die Reha muss, ist das natürlich ein zwingender Grund“, so Landkreis-Sprecher Martin Theine. „Ansonsten ist es wichtig, dass die Menschen den vereinbarten Termin auch wahrnehmen.“