Am Nachmittag hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Vermarktung des Impfstoffs von BionTEC/Pizer bedingt gestattet. Mit der Verteilung des Impfstoffs kann es allerding erst losgehen, wenn die EU-Kommission den Impfstoff für die Verwendung in der EU zulässt.
In einer Rekordzeit von 11 Monaten hatten WissenschaftlerInnen mehrerer Institute und Firmen fieberhaft an der Entwicklung des Impfstoffs gearbeitet. Doch wie Emer Cooke, Direktorin der EMA, betonte, wurde parallel gearbeitet, so dass nach ihren Aussagen alle Stufen eines "normalen" Zulassungsprozesses sorgfältig abgearbeitet wurden.
Unklar bleiben allerdings mögliche Nebenwirkungen für bestimmte Gruppen wie z.B. Schwangere. Auch an Kindern wurden aus ethischen Gründen keine Tests durchgeführt. Deshalb wurde der Impfstoff nur mit Bedingungen wie zum Beispiel der Einschränkung, dass zunächst nur Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geimpft werden dürfen, zugelassen.
Das Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und ausgewertet werden. Für den BionTEC-Impfstoff gilt dies in besonderem Maße.
Ürigens: Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann Mensch Nebenwirkungen online melden.
Wer sich wunderte, dass in Deutschland keine Notfallzulassung wie z.B. in Großbritannien durchgeführt wurde, dieser Hinweis: Bei einer Notfallzulassung haftet der Staat für Schäden, bei einer bedingten EU-Marktzulassung haftet der Inhaber der Marktzulassung, also der Produzent. Er ist für das Produkt und seine sichere Verwendung verantwortlich.