Der Bundesrat hat die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt. Eigentlich ist ja nur ein Paragraf eingefügt worden, aber allgemein wird diese Änderung als "Notbremse"-Gesetz diskutiert.
Wie zu erwarten war, gibt es bereits die erste Klage gegen die Änderungen. Noch vor der Zustimmung durch den Bundesrat hat ein Berliner Anwalt einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland wollte er damit erreichen, dass das Gesetz vom Gericht noch vor dem Bundesrats-Beschluss gestoppt wird. Wie zu sehen ist, hat das aber nicht geklappt.