Bereits vier Wochen nach einer überstandenen Corona-Infektion können sich Personen gegen das Corona-Virus impfen lassen, teilt das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. Genesene gelten mit nur einer Impfung als vollständig immunisiert und geschützt. Die Ständige Impfkommission (StiKo) hat ihre bisherige Empfehlung für einen Abstand von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt.
Wer eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht hat, gilt als offiziell genesen, wenn die Infektion durch PCR-Test nachgewiesen, mindestens 28 Tage und längstens sechs Monate zurückliegt. Nach aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Immunität bis zu sechs Monate nach der Erkrankung besteht, so das Ministerium.
Hierzu Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz: „Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, ist vorübergehend vor einer Neuerkrankung geschützt. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante, bitte ich genesene Menschen darum, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Ausreichend Impfstoff gibt es bei uns. Die Boosterimpfung trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.“
Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, sollen die zweite Impfung in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und sechs Monaten nach dem Ende der Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Für diese Personen gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte. Für Menschen, die eine Infektion vor mehr als sechs Monaten durchgemacht haben und danach einmal geimpft wurden, gilt dasselbe.