Die geltende Corona-Verordnung wird bis Ende August verlängert. Das teilte das Land am Dienstag mit. Kleine Änderungen gibt es bei der Maskenpflicht für Beschäftigte und den Testvorschriften in Krankenhäusern.
Was bleibt, ist die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, beim Zutritt von Arztpraxen und Krankenhäusern sowie beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen. Andere Sozial- und Gesundheitseinrichtungen regeln die Maskenpflicht selber.
Ministerpräsident Stephan Weil begründet die Verlängerung mit einer weiter unsicheren Coronalage: „Angesichts steigender Infektionszahlen brauchen wir auch im Sommer Schutzmaßnahmen - wie beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV. Der beste Schutz ist und bleibt jedoch die Impfung. Deshalb bitte ich ältere Menschen über 70 Jahre, den Schutz durch eine 4. Impfung aufzufrischen."
Gleichzeitig fordert Weil von der Bundesregierung, dass sie mit einer neuen Testverordnung zügig dafür sorge, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin freiwillig und kostenlos testen lassen können. "Wir brauchen auch ein neues Infektionsschutzgesetz, das Länder und Kommunen wieder in die Lage versetzt, mit angemessenen Instrumenten auf eine verschärfte Infektionslage zu reagieren," so Weil weiter. "Einen solchen Instrumentenkasten benötigen wir deutlich vor einer möglichen schwierigeren Herbstwelle."