In Lüchow-Dannenberg endet vorerst die 3G-Regel. Grund ist die Aufhebung der seit 19. September geltenden Warnstufe.
"Ab sofort wird der Alltag in Lüchow-Dannenberg insbesondere für Ungeimpfte vorübergehend etwas leichter," heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. "Denn die 3G-Regel (= Zugang nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) gilt in weniger Bereichen des öffentlichen Lebens."
Damit ist der Zugang zu den Innenräumen von Sportanlagen, zu Schwimmhallen, den Innenräumen von Restaurants und Cafés sowie zu körpernahen Dienstleistungen wie Friseurbetrieben oder Solarien oder zu Zusammenkünften in Innenräumen mit mehr als 25 Personen nicht mehr auf Geimpfte, Getestete und Genesene beschränkt. Was bleibt, sind Maskenpflicht und Abstand halten an den bisher bekannten Orten.
Unabhängig von einer Warnstufe oder einer hohen Inzidenz der Neuinfektionen gilt die 3G-Regel allerdings weiterhin bei Veranstaltungen oder Zusammenkünften mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sowie in Diskos, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Zudem können VeranstalterInnen oder BetreiberInnen sich auch dafür entscheiden, freiwillig die 2G-Regel anzuwenden. Die seit dem 22. September 2021 geltende Niedersächsische Corona-Verordnung weist ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. „2G-Regel“ bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene bekommen Zugang. Der Vorteil: Im Gegenzug können dann die Abstände und die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, entfallen.