Die neuen Corona-Regeln

Nachrichten 28|08|2020

Viel hat sich nicht geändert in der neuen Corona-Verordnung, die ab dem 1. September gilt. Die seit dem 1. August geltende Fassung wurde bis zum 14. September verlängert. Lediglich in drei Punkten gab es Veränderungen: Wer aus gesundheitlichen Gründen - oder weil es ihm nicht zumutbar ist - keine Maske tragen kann, muss dies ab dem 1. September mit einem Attest oder einer "vergleichbaren amtlichen Bescheinigung" belegen. Die Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten. Spezialmärkte, Messen und Kongresse o. ä., die nach dem 14. September stattfinden sollen, können zugelassen werden, falls es die Entwickung der Infektionszahlen erlaubt.

Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich 14 Tage in Quarantäne begeben, es sei denn, sie können durch einen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, nachweisen, dass sie nicht infiziert sind. Unklar bleibt, ob die von der Bundesregierung verkündete Anordnung, dass die Quarantäne abgekürzt werden kann, wenn nach (frühestens) fünf Tagen ein Test durchgeführt wird, auch in Niedersachsen gilt.

Lüchow-Dannenberg, Deutschland