Die Samtgemeine Elbtalaue ist eine von 14 Regionen, die ein Corona-Modellprojekt zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie starten können. Heißt: mit negativem Schnelltest und eingeschalteter App zur Kontaktnachverfolgung können Eiscafé, Kaffeeterrasse oder auch Kulturveranstaltungen wieder besucht werden.
Das teilte das Gesundheitsministerium heute mit. "Die Anforderungen an solche Projekte sind hoch. Ein überzeugendes Testregime, eine einsatzfähige digitale Kontaktnachverfolgung und die Untersuchung der Infektionsentwicklung vor Ort sind die entscheidenden Kriterien," so das Ministerium am Samstag. "Angesichts der Pandemielage und den Risiken einer dritten Infektionswelle in Niedersachsen wurden zunächst nur Kommunen zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten."
In der Samtgemeinde Elbtalaue können nun sichere Zone eingerichtet werden. So können Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien wieder öffnen. Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.
Noch ist unklar, wann hierzulande das Modellprojekt startet, ebenso ist zur Stunde nicht bekannt, ob Gliedgemeinden wie z. B. Hitzacker oder Platenlaase einbezogen werden.
Folgende Voraussetzungen waren durch die Kommunen für die Bewerbung zu erfüllen: Vorlage eines Testkonzepts für ein abzugrenzendes Projektgebiet, Teilnahme an einem app-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App), Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst u.a. zur Einhaltung der AHA- und Hygieneregeln sowie Einbindung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Wer in den Projektgebieten der Modellkommunen Geschäfte oder sonstige Einrichtungen betreten möchte, muss – ebenso wie Mitarbeitende – einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Zudem muss bei Zutritt die App für die Kontaktnachverfolgung aktiviert sein. Die Modellkommunen müssen sicherstellen, dass genügend Testkapazitäten da sind und die Auflagen befolgt werden. Für die bisher schon geöffneten Geschäfte gilt die Testpflicht nicht. Im Anschluss an die Modellprojekte werden die Kommunen einen ausführlichen Erfahrungsbericht vorlegen. Auch wissenschaftliche Begleituntersuchungen werden erstellt.
„Der Start der Modellprojekte ist unterschiedlich. Alle Kommunen wollen in den nächsten zwei Wochen beginnen. Die Erlaubnis geht ihnen heute zu. Die ausgewählten Kommunen legen nun Dauer und Geltungsbereich des Modellgebiets per Allgemeinverfügung fest. Die 14 Kommunen tragen damit eine hohe Verantwortung bei der Gestaltung der sicheren Zonen. Das Gesundheitsministerium wird den Verlauf intensiv beobachten“, so Ministerin Daniela Behrens.