Entschädigungen bei Dienstausfall möglich

Nachrichten lüchow 27|04|2020

Wer nicht arbeiten darf, weil er sich auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Quarantäne begeben musste, hat die Möglichkeit, für den Dienstausfall eine Entschädigung zu beantragen. Darauf weist das Gesundheitsamt Lüchow-Dannenberg hin.

Auch Eltern, die ihre Kinder unter 12 Jahren selbst betreuen müssen, weil keine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ zur Verfügung steht, und die darum nicht arbeiten können, können eine Entschädigung beantragen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und die Anträge selbst stehen im Internet zur Verfügung: www.luechow-dannenberg.de/gesundheitsamt

29439 Lüchow, Deutschland