Viel Verwirrung herrscht über die neuen 2G Plus-Regeln. Hier der Versuch einer Klärung der häufigsten Gerüchte und Fragen.
Selbsttests werden für den Zutritt zu Restaurants oder anderen Einrichtungen nicht anerkannt. Falsch. Nach der zur Zeit geltenden niedersächsischen Verordnung gelten Selbsttests ebenfalls als Testnachweis. Sie müssen allerdings vor Ort unter den Augen des Personals (KellnerIn, FriseurIn o.ä.). durchgeführt werden. Diese/r Angestellte muss die Durchführung des Tests auf Anforderung bestätigen. Auch diese Tests sind 24 stunden gültig und können in dieser Zeit auch woanders eingesetzt werden.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass (z.B.) der Restaurantbesitzer mir den Selbsttest gestattet? Nein. Jede/r Betrieb, jede Einrichtung kann selber entscheiden, wie die Negativtestung in seinem/ihren Betrieb kontrolliert wird. Klar ist nur: es muss eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, sonst darf es keinen Zutritt geben. Vielen Restaurantbesitzern ist der Aufwand eines Selbsttests zu groß, weswegen sie diese Form des Nachweises nicht zulassen.
Was ist, wenn 2G auch beim Einkaufen gilt? Komme ich dann als Ungeimpfte/r nicht mehr in den Supermarkt? Falsch.
Auch wenn auf Bundesebene voraussichtlich beschlossen wird, dass 2G demnächst überall auch beim Einkaufen gilt, wird das mit Sicherheit nur Läden betreffen, die nicht überwiegend Waren für den alltäglichen Bedarf anbieten wie z. B. Kleidergeschäfte oder Bastelläden. Supermärkte, Apotheken, Drogerien und viele andere existenziell notwendige Geschäfte bleiben für alle zugänglich. Welche Geschäftsarten dazu gehören, wird in der Verordnung geregelt.
Muss ich überall eine FFP2-Maske tragen? Nein. Bei Warnstufe 2 (in der wir uns jetzt befinden) muss eine Gesichtsmaske in allen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind, getragen werden. Hier reicht normalerweise eine medizinische Maske. FFP2-Masken müssen getragen werden: bei körpernahen Dienstleistungen, bei Treffen (oder Veranstaltungen) von mehr als 15 Personen in Innenräumen, bei Sport in Innenräumen, in den öffentlichen Innenbereichen von Hotels sowie den Innenräumen von Restaurants und Diskotheken/Clubs. Der Landkreis kann darüber hinaus für bestimmte Orte und Gelegenheiten (wie er es jetzt gerade für Kreistagssitzungen und -Ausschüsse angeordnet hat), das Tragen von FFP2-Masken vorschreiben.
Welche Testarten sind für mich kostenlos? Jede/r Bürger/in hat einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest. Wird ein PCR-(Labor)Test aufgrund eines positiven Schnell- oder Selbsttest-Ergebnisses durchgeführt, ist auch dieser kostenlos. Wer anlasslos einen PCR-Test haben möchte, muss ihn bezahlen - ebenso wie Selbsttest-Kits. Testmöglichkeiten sind im Landkreis rar gesät - sie sollen aber kurzfristig ausgeweitet werden.
Wann beginnt bei einem PCR(Labor)-Test die Gültigkeitsfrist? Ein PCR-Test dürfte in der Praxis für den Besuch von Restaurants etc. untauglich sein. Denn: die Gültigkeit eines PCR-Tests (48 Stunden) wird von dem Tag der Testabnahme an gerechnet. Bedeutet: die Testbescheinigung könnte schon ungültig sein, wenn mensch sie in der Hand hält - je nachdem, wie lange das Labor für die Testbearbeitung braucht.