Hochinzidenzkommune: in Uelzen gelten verschärfte Regeln

Nachrichten uelzen 11|04|2021

Drei Tage hintereinander liegt die Inzidenz im Landkreis Uelzen über 100. Dadurch wird der Landkreis zur Hochinzidenzkommune. Nach den geltenden Vorschriften gelten somit verschärfte Beschränkungen - die so oder so ähnlich auch in Lüchow-Dannenberg angeordnet werden müssten, wenn hierzulande die Inzidenz über 100 steigt.

Von 109,3 am Freitag stieg die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Uelzen in den vergangenen Tagen kontinuierlich an - am Sonntag lag er bei 128,8. Somit muss nach der aktuellen Corona-Verordnung die sogenannte "Notbremse" gezogen werden. Am Sonntag veröffentlichte der Landkreis deshalb eine Allgemeinverfügung, die ihn mit Wirkung vom 13. 04. zur Hochinzidenz-Kommune erklärt. Damit sind verschärfte Beschränkungen verknüpft.

Dass die hohe Zahl der Neuinfektionen nicht auf klar begrenzte Hotspots zurückzuführen ist, erschien dem Landkreis ein besonderer Grund zur Eile. "Vielmehr handelt es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen, das sich in unterschiedlicher Ausprägung über alle kreisangehörigen Kommunen erstreckt und dessen aktuelle Dynamik schnellstmöglich gebrochen werden muss," heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Uelzen.

Die Beschränkungen können erst aufgehoben werden, wenn die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 gesunken ist. Die Wiedereröffnung von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten und die Wiederaufnahme des Schulunterrichts für alle Schuljahrgänge sind bereits möglich, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 100 Fälle sinkt.

Auf jeden Fall gibt es Erleichterungen erst dann, wenn der Landkreis bekanntgegeben hat, wann die verschärfenden Maßnahmen enden.

Diese Einschränkungen gelten ab dem 13. April:

Kontaktbeschränkungen
Öffentlich wie privat ist es nur noch erlaubt, sich allein, mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und zusätzlich mit höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt aufzuhalten.

Das gilt auch für Treffen unter freiem Himmel, wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen.

Sport
Sport ist auf und in öffentlichen sowie privaten Sportanlagen nur noch allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands gestattet. Die Ausnahme für die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren gilt nicht mehr.

Kultur etc.
Gedenkstätten, Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen sind wieder für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen.

Bibliotheken, Büchereien, Zoos, Tierparks und ähnliche Einrichtungen, insbesondere botanische Gärten, dürfen jedoch geöffnet bleiben.

Einzelhandel und Beherbergungsbetriebe
Einkaufen mit Terminbuchung ist nicht mehr erlaubt. Ab Dienstag dürfen Waren lediglich bestellt und dann - kontaktlos - abgeholt werden. Auslieferung bzw. Versand bleiben erlaubt. Bemusterungs- und Anprobetermine sind möglich. Buchhandlungen dürfen weiterhin öffnen.

Die Beherbergung von Gästen ist nach der geltenden Corona-Verordnung sowieso untersagt - egal ob im Hotel oder einer Ferienwohnung. Kurzzeitcamper dürfen auf Campingplätzen nicht aufgenommen werden.

KiTas und Schulen
Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte müssen ab Dienstag, dem 13.4.2021 wieder zur Notbetreuung zurückkehren. Auch für die Großtagespflege gilt ein nur eingeschränkter Betrieb. Der Schulbesuch ist untersagt, ausgenommen hiervon ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen. Ausgenommen hiervon sind ebenso die Schuljahrgänge 1 bis 4, die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Tagesbildungsstätten.

Ebenfalls ausgenommen sind der 9. und 10. Schuljahrgang, wenn an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind sowie der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind.

29525 Uelzen, Deutschland