Wer aus medizinischen Gründen (Prioritätsgruppe 2) zur Impfung berechtigt ist, wird dieser Tage einen Brief seiner/ihrer Krankenkasse erhalten, teilte das Niedersächsische Gesundheitsministerium am Freitag mit. Dieses Schreiben genügt als Nachweis der Impfberechtigung aus. Ein weiteres Attest wird nicht benötigt, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
"Damit soll allen aus medizinischen Gründen impfberechtigten Personen unkompliziert und unbürokratisch der Zugang zu einem Impftermin ermöglicht werden, ohne dass vorher noch die Hausärztinnen und Hausärzte für entsprechende Atteste kontaktiert und aufgesucht werden müssen," so Behrens.
Die Auswahl der Versicherten, die einen solchen Brief erhalten, erfolgt dabei auf Grundlage einer Auswertung der bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern aufgrund medizinischer Kriterien, die der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene festgelegt hat.
Die Ersatzkassen, die AOK-Niedersachsen und die anderen gesetzlichen Krankenkassen unterstützen das Land beim Versand der Anschreiben und haben die Auswahl der Patientinnen und Patienten auf Grundlage ihrer Datenbanken getroffen. Der Datenschutz werde dabei aber gewahrt, so Jörg Niemann, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen: „Wir ermöglichen damit den Versicherten einen unbürokratischen Weg, sich ohne weiteren Aufwand für einen Impftermin anzumelden. Uns ist dabei wichtig: Versichertenbezogene Daten haben das Haus der jeweiligen Krankenkasse zu keinem Zeitpunkt verlassen. Weder das Land noch andere Institution wissen, an wen die Benachrichtigung des Landes zur Impfberechtigung gesendet worden ist. In dem Verfahren werden bei der Kasse vorliegende Abrechnungsziffern automatisiert gefiltert, die nach bundesweit geltenden Kriterien zur Impfberechtigung führen, ohne dass es eine individuelle Befassung damit gibt.“