Ab sofort kann Mensch sich auf dem Impfportal des Landes für kurzfristig freigewordene Termine bewerben - allerdings gilt dies vorerst nur für Impfberechtigte der Stufe 2 (also über 70-jährige und/oder aus beruflichen oder medizinischen Gründen ein besonders großes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung oder einen schweren Verlauf der Krankheit haben).
Ab dem kommenden Montag, dem 26. April, können auch Personen, die 60 Jahre und älter sind, einen Termin für eine Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchen. Die Priorisierung wird damit auch für die kurzfristig vergebenen Termine vollständig eingehalten.
Ministerin Behrens macht deutlich: „Auch Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bereits auf der Warteliste stehen, können einen kurzfristig verfügbaren Termin in ihrem örtlichen Impfzentrum buchen. Ihr Platz auf der Warteliste wird automatisch freigegeben, sobald sie einen solchen Online-Termin annehmen. Es kann sich also für alle lohnen, zwischendurch einmal nachzuschauen, ob kurzfristig ein Termin im örtlichen Impfzentrum zur Verfügung steht.“
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Angebote und der Postlaufzeiten, muss bei der Buchung ein elektronischer Kontaktweg für die Terminbestätigung gewählt werden, also per E-Mail oder SMS.