Ab dem 2. Dezember gilt auch im Kreishaus die 3G-Regel. Außerdem können das Kreishaus und die Außenstellen (Straßenverkehrs- oder Abfallamt) nur mit einem Termin besucht werden. Lediglich die Zentraldeponie in Woltersdorf ist von dieser Regel ausgenommen.
Wer zu seinem vereinbarten Termin ins Kreishaus kommt, wird an der Information im Foyer von der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter abgeholt, teilt die Kreisverwaltung mit. Bei dieser Gelegenheit werde zunächst der 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen oder getestet) überprüft. Ohne diesen Nachweis ist kein weiterer Zutritt zum Kreishaus möglich. Die Außenstellen, wie das Straßenverkehrsamt oder die Außenstelle der Abfallwirtschaft in der Altmarkstraße, verfahren in ähnlicher Weise.
Ungeimpfte haben die Möglichkeit, vor ihrem Behördenbesuch einen selbst mitgebrachten Laientest unter Aufsicht durchzuführen. Dafür melden sie sich frühzeitig vor ihrem vereinbarten Termin (bitte ausreichend Wartezeit einplanen) an einem entsprechend gekennzeichneten Fenster links vom Haupteingang in der Königsberger Straße 10. Der Testnachweis berechtigt dann auch dazu, einen vereinbarten Termin nicht nur im Kreishaus, sondern auch in den Außenstellen wahrzunehmen.
Im Kreishaus sowie den Außenstellen gilt die Maskenpflicht – für Gäste wie Mitarbeitende gleichermaßen. Ob eine FFP2- oder OP-Maske verwendet wird, ist freigestellt.
„Ich bin mir bewusst, dass diese Maßnahmen erneut erhebliche Belastungen und Einschnitte bedeuten“, sagt Landrätin Dagmar Schulz. „Diese Einschränkungen sind aber notwendig, damit wir alle gemeinsam bestmöglich durch die anstehenden Wochen kommen.“