Seit mehr als drei Tagen hat der Landkreis eine Inzidenz von über 10. Bedeutet: ab Dienstag gelten wieder strengere Regeln.
Am Montag hat das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der ab Dienstag, den 17. August 2021, wieder strengere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind.
Konkret bedeutet das:
Private Zusammenkünfte:
Bei privaten Zusammenkünften sind maximal zehn Personen aus bis zu 10 verschiedenen Haushalten zulässig. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind nicht einzurechnen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren dürfen sich mit insgesamt bis zu zehn Kindern sowie den Personen eines Haushaltes treffen. Bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Personen werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet.
Wochenmärkte:
Auf den Wochenmärkten besteht wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Gastronomie/Tourismus:
In der Gastronomie sind geschlossene Gesellschaften wieder nur bis zu 100 Personen zulässig. Hierbei sind die Abstandspflichten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde) sowie die Testpflicht zu beachten. Geimpfte und Genesene (mit Nachweis) sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Test darf höchstens 24 Stunden vorher durchgeführt worden sein. Selbsttests sind auch zugelassen, müssen aber vor den Augen des Personals vorgenommen werden.
Für den Besuch eines Restaurants oder der Außengastronomie außerhalb von Veranstaltungen besteht weiterhin keine Testpflicht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen vorgeschrieben - zum Beispiel beim Toilettengang. Wer seinen Sitzplatz eingenommen hat, braucht keine Maske zu tragen. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.
Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen bleiben geöffnet. Es gilt eine Testpflicht (wie oben: nicht für Geimpfte und Genesene) und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde) sowie die Datendokumentation.
Die touristische Beherbergung bleibt weiterhin zulässig. Bei Anreise und dann jeweils zweimal pro Woche ist ein negatives Corona-Testergebnis vorzuweisen.
Fragen zu den Corona-Regeln werden an der Corona-Hotline des Landes Niedersachsen beantwortet: Tel.: 0511 / 120 6000.
Diese Regeln können frühestens aufgehoben werden, wenn der Landkreis fünf Tage hintereinander (die Wochenenden nicht eingerechnet) wieder eine Inzidenz von unter 10 aufweist.