Seit heute (Samstag) ist in Niedersachsen die Testpflicht im Einzelhandel aufgehoben - allerdings geht dies nur in Landkreisen, in denen die Inzidenz seit fünf Tagen in Folge unter 50 liegt.
Und das ist in Lüchow-Dannenberg nicht der Fall: am Mittwoch lag der Inzidenzwert hierzulande noch bei 53,7 am Montag gar bei 90,9. Also müssen noch drei weitere Werktage mit Inzidenz unter 50 vergehen, bis die Testpflicht aufgehoben werden kann. Dies muss der Landkreis per Allgemeinverfügung verkünden, erst dann gilt sie.
In den anderen Bereichen bleibt es aufgrund einer längeren Aufenthaltsdauer zunächst noch bei der Testpflicht, beispielsweise in Museen und in der Außengastronomie. Auch die allgemeine Maskenpflicht gilt weiter.