+++Pressemitteilung des Landkreis Lüchow-Dannenberg +++
Corona: aktuelle Lage vom 23. April 2020
Aktueller Krankenstand
Die Statistik des Gesundheitsamts Uelzen – Lüchow-Dannenberg führt aktuell 17 Infizierte. Darunter sind neben 12 Genesenen und zwei Verstorbenen weiterhin drei akut erkrankte Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden. Die Zahl der Kontaktpersonen liegt bei 28, die der Reiserückkehrer bei 22.
Statistik des Diagnosezentrums Rosche
Gestern (22. April 2020) hatten fünf Lüchow-Dannenberger einen Termin zum Rachenabstrich. Insgesamt sind in Rosche bis gestern 949 Menschen getestet worden, davon 257 Lüchow-Dannenberger.
Es darf und soll weiter gejagt werden
In den letzten Wochen sind in der Jagdbehörde der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg viele Nachfragen eingegangen – von Jägern, aber auch von besorgten Anwohnern: Darf trotz Corona weiter gejagt werden? Dürfen auch Nicht-Lüchow-Dannenberger aktuell jagen?
„Die Jagd darf nicht nur, sie soll auch weiter ausgeübt werden“, erklärt Ordnungsamtsleiter Christian Schlenker, „unter Einhaltung der bekannten Kontaktbeschränkungen“. Die Jägerschaft leiste einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Auch die Winter- und Sommerkulturen in der Landwirtschaft, vor allem beim Gemüse- und Kartoffelanbau, müssten vor Wildschäden geschützt werden. „Die Fahrt ins Revier hat allerdings auf direktem Wege zu erfolgen“, erklärt Schlenker, „und die Jagd darf nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden.“ Das Zusammentreffen mehrerer Jäger – ein gemeinsamer Aufbruch oder der gesellige Ausklang des Ansitzes – sei untersagt.
Auch Jäger, die nur ihren Zweitwohnsitz in der Region haben, dürfen die Jagd unter diesen Bedingungen ausüben. „Tatsächlich ist ein Drittel der Reviere in Lüchow-Dannenberg an Auswärtige verpachtet“, sagt Thorsten Richter von der Jagdbehörde der Kreisverwaltung, „darunter beispielsweise auch Niederländer und Dänen.“ Für diese bestünden jagdrechtlich keine gesonderten Einschränkungen. Allerdings haben sich Personen, die aus dem Ausland einreisen, laut einer Landesverordnung vom 9. April vorsorglich in eine 14-tätige Quarantäne zu begeben. Ausgeschlossen ist außerdem, dass Jagdpächter sich weitere Jäger einladen, die hier in Ferienwohnungen oder –zimmern unterkommen.
Fastenmonat Ramadan beginnt – aber ohne geselliges Fastenbrechen
In den kommenden vier Wochen begehen gläubige Muslime den Fastenmonat Ramadan: Tagsüber wird auf Essen und Trinken verzichtet. Erst nach Sonnenuntergang wird das Fasten gebrochen. Dieses Fastenbrechen wird traditionell in geselliger Form begangen: mit der ganzen Familie und Freunden. Diese Tradition muss vor dem Hintergrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen in diesem Jahr vorübergehend eingeschränkt werden, informiert Christian Schlenker. Der Kontakt zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen zählen, ist weiterhin auf absolutes Minimum zu reduzieren.