Einmal mit Johnson & Johnson Geimpfte werden ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft anerkannt. Dies teilt das Gesundheitsministerium mit.
Das Bundesgesundheitsminiterium empfiehlt allen Betroffenen zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Johnson & Johnson.
Ab sofort gilt nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnamenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten.
Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden und deshalb nicht mehr von der Testpflicht bei 2Gplus-Regeln ausgenommen sind.
Wer bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat, sollte sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung bemühen, rät das Gesundheitsministerium.
Die maßgeblichen Kriterien für den Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut.