Bereits seit Montag sind die Outdoor-Sportanlagen des Landkreises wieder geöffnet. Allerdings ist nur „kontaktloser Sport“ erlaubt.
Jeder, der die Anlagen nutzt, hat einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen nur unter Einhaltung dieser 2-Meter-Abstandes betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
Weitere Hinweise, was der bei sportlichen Betätigung in Coronazeiten zu beachten ist, bietet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Die „zehn Leitplanken des DOSB“ stehen unter www.dosb.de zur Verfügung.
Foto: Landkreis Lüchow-Dannenberg / Jenny Raeder