Jetzt aber flott 🚴🏼‍♀️🚕🚜🚒🛒🛒: Weihnachtseinkäufe müssen bis Dienstag abend erledigt sein!

Nachrichten 13|12|2020

Die Infektionszahlen steigen täglich. Noch schlimmer: jeden Tag sterben mehr Leute an Covid-19. Und teilweise sind die Intensivstationen so überlastet, dass Patienten umverlegt werden müssen.
(Allerdings Niedersachsen ist anders: da sterben seit Mitte November immer weniger Leute an Corona - derzeit im Durchschnitt der letzten 7 Tage 3 Menschen/Tag)

Alle Ministerpräsidenten war sich deshalb einig: es muss ein harter Lockdown kommen. Beschlossen ist, dass er ab Mittwoch bis (mindestens) zum 10. Januar gilt. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie sich die Infektionszahlen bis dahin entwickelt haben.

Hier die Regeln:

  • Ab Mittwoch müssen alle Geschäfte schließen - ausgenommen diejenigen, die Produkte für den täglichen Bedarf anbieten. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz dürfen folgende Geschäfte bzw. Dienstleister weiter öffnen: Supermärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufs, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und
    Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

  • Über Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen sich max. fünf Personen + Kindern unter 14 Jahren treffen. Sie können aber aus verschiedenen Haushalten kommen, wenn sie enge Verwandte sind. Heißt: Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder + Schwiegerkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister ... Bundeskanzlerin Merkel verband die Mitteilung mit dem Appell, vor dem Besuch eine Schutzwoche einzulegen.

  • In Hotspotregionen (Inzidenz > 200) ist auch der Erlass von Ausgangsbeschränkungen möglich.

  • Der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum ist verboten. Beim Außer-Haus-Verkauf dürfen die Speisen nicht mehr direkt vor Ort verzehrt werden.

  • Böllerverbot und An-/Versammlungsverbot an Sylvester. Böllerverkauf vor Sylvester ist ebenfalls verboten.

  • Schule: Schüler ab der 8. Klassen sollen zuhause bleiben, in verschiedenen Bundesländern ist die Präsenzpflicht aufgehoben. In Niedersachsen gilt, dass Eltern ab Montag (14.12.) ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken müssen. Notbetreuung bleibt möglich.

  • Kindertagesstätten bleiben offen, aber Appell an die Eltern, sie nicht in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber sollen großzügige Homeoffice-Angebote machen.

  • Neben den schon existierenden Regeln für Alten- und Pflegeheime werden mehrfache Testungen pro Woche vorgeschrieben.

  • Die Quarantäneregeln für Auslandsreisen bleiben in Kraft.

Lüchow-Dannenberg, Deutschland