Mit Familie in die Gaststätte? Ein klares Jein vom Ministerium

Nachrichten lüchow 11|05|2020

In den letzten Tagen hat sich Verwirrung über den Begriff "Familie" ausgebreitet. Eigentlich heißt es in der neuen Verordnung doch, dass sich eine "Familie" mit einer anderen treffen darf. Darf ich nun mit Opa, Oma, Enkelkindern sowie Onkeln und Tanten eine fröhliche Familienfeier im Restaurant feiern? Auch wenn die Hälfte der Familie woanders wohnt?

Nein - so ist es nicht gemeint. Das Ministerium definiert auf seiner Website unter Häufig gestellte Fragen dass "Personen aus einem Hausstand nicht nur mit einer weiteren Person , sondern auch mit mehreren Personen aus einem (einzigen) weiteren Hausstand im öffentlichen Raum, in Restaurants und Gaststätten oder auch im Autokino, Autokonzert oder Autogottesdienst zusammen kommen dürfen.
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Weiter schreibt das Ministerium: "Damit wird es ermöglicht, dass sich auch zwei Paare treffen oder zwei Familien oder zwei Wohngemeinschaften treffen können."

Des Weiteren sieht die neue Landesverordnung - entgegen vielfach veröffentlichter Meinung - keine Reservierungspflicht in Restaurants vor, eine Reservierung wird jedoch dringend empfohlen.

29439 Lüchow, Deutschland