Noch gibt es für Niedersachsen keine offizielle Verordnung, aber Ministerpräsident Stefan Weil stellte am Donnerstag die Lockerungen vor, die in Niedersachsen ab 6. Mai gelten sollen:
Geöffnet werden dürfen:
- Spielplätze
- Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten
- Gottesdienste oder andere religiöse Versammlungen
- Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten
- auch Autowasch-Anlagen, in denen die Besitzer selber am Reinigen beteiligt sind.
Die Veranstalter bzw. Betreiber müssen gewährleisten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Für manche Bereiche (z. B. Sport) sind auch bestimmte hygienische Maßnahmen nötig. Der Museumsverband Niedersachsen hat auf seiner Website zusammengestellt, welche Regeln Museen aufstellen (und einhalten) müssen, wenn sie wieder öffnen wollen.
All dies wird in Niedersachsen ab dem 6. Mai 2020 gelten, dann tritt die nächste Änderung der Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Kraft. Ermöglicht werden sollen auch Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren eigenen Fahrzeugen sitzen - wie etwa Auto-Kinos und Auto-Konzerte.
In der Bund-Länder-Konferenz wurde noch einmal betont, dass Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf- Stadt-, Straßen-, Wein- und Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen auch weiterhin untersagt bleiben. Dieses Verbot muss voraussichtlich mindestens bis Ende August aufrechterhalten bleiben.
Außerdem dürfen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper sich von Mitte nächster Woche an auch zu touristischen Zwecken wieder in ihren Wochenend- oder Feriendomizilen aufhalten dürfen.