Nichts wirklich Neues bringen die Beschlüsse der heutigen Bund-Länder-Konferenz. Mensch könnte auch sagen 'Alles schon mal dagewesen'. In Restaurants, Kneipen, Cafés oder Bars haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt - die aber zusätzlich einen negativen Corona-(Schnell)Test vorlegen müssen (2Gplus). Ausgenommen von dieser Testpflicht sind Geboosterte.
Klubs und Diskotheken müssen schließen bzw. geschlossen bleiben.
Ansonsten gilt für viele Bereiche die 2G-Regel - zum Beispiel für Veranstaltungen, Kino-Theater oder sonstige Kulturangebote. Auch shoppen gehen ist nur für Geimpfte und Genesene möglich. Ausgenommen von der 2G-Regel sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Quarantäneregeln:Wer geboostert ist und lediglich als - negativ getestete - Kontaktperson geführt wird, muss nicht in Quarantäne. Nur noch für zehn - statt vorher 14 - Tage müssen Infizierte, doppelt Geimpfte oder genesene Kontaktpersonen in Quarantäne. Sie kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Test vorgelegt werden kann.
Das alles gilt aber hierzulande erst dann, wenn die niedersächsische Corona-Verordnung angepasst wurde. Ministerpräsident Weil kündigte nach der Bund-Länder-Konferenz an, dass die Landesregierung "zeitnah über die sich aus den heutigen Beschlüssen ergebenden Änderungsbedarfe für die Corona-Verordnung beraten" werde. "Da die in Niedersachsen bereits aktuell geltenden Regelungen (sog. Weihnachts- und Neujahrsruhe) den MPK-Beschlüssen entsprechen, sind grundlegende Veränderungen nicht zu erwarten," so Weil am Freitag.
Zur Erinnerung: in Niedersachsen gilt noch bis zum 15. Januar die sogenannte "Weihnachtsruhe" mit deutlichen schärferen Regeln. Nach verschiedenen Medienberichten plant das Land, diese Weihnachtsruhe bis (mindestens) zum Ende des Monats zu verlängern.