Nach fast vier Wochen ohne Neuinfektionen ist dem Gesundheitsamt ein Neu-Infizierter gemeldet worden. Mit ihm wurden 2 Kontaktpersonen festgestellt.
NEUE REGELN FÜR CORONA-TESTS
Am 8. Juni wurde eine neue Testverordnung veröffentlicht, mit der der Kreis derjenigen, die auf den Corona-Virus getestet werden können (und für den dann die Krankenkasse den Test bezahlt) erweitert wird.
Die neuen Regeln:
Tests in Einrichtungen, in denen eine Infektion aufgetreten ist. Hiermit soll ein rascher Überblick über ein Infektionsgeschehen geschaffen werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
Kontaktpersonen: Bislang wurden enge Kontaktpersonen von Erkrankten (Kontaktpersonen Kat. 1) in der Regel erst bei Auftreten von Symptomen getestet. Mit der neuen Verordnung können nun auch Kontaktpersonen ohne Symptome getestet werden.
Pflegeheime, Schulen und Kitas: Umfassende Tests in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten sind künftig möglich, wenn dort ein COVID-19-Fall aufgetreten ist. Darüber hinaus können bei hohen regionalen Neu-Infektionszahlen screening-artige Testungen auch unabhängig von aufgetretenen Infektionsfällen in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Gebiete mit hohem Infektionsrisiko: Wer sich in einem Gebiet aufhält oder aufgehalten hat, in dem in den zurückliegenden 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner aufgetreten sind, kann ebenfalls getestet werden – selbst wenn er keine Symptome zeigt.
„Durch diese ausgeweiteten Testmöglichkeiten erhält das Gesundheitsamt einen schnellen Überblick über ein Infektionsgeschehen, um dann gezielt die Ausbreitung des Virus zu verhindern“ sagt die stellvertretende Amtsärztin Dr. Claudia Schulze vom Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg. "Testungen stellen aber nur eine Momentaufnahme dar, sie können weder die Hygiene noch sonstige Maßnahmen ersetzen."