Erst ab Sonntag werden neue „Corona“-Regeln gelten. Eigentlich war vorgesehen, dass die verschärften Maßnahmen bereits ab Samstag gelten. Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg machte dem Plan einen Strich durch die Rechnung.
Eine von mehreren Normenkontrollklagen hatte Erfolg: das OVG sah es als unangemessen an, dass Ungeimpfte in Warnstufe 2 + 3 von der Wahrnehmung körpernaher Dienstleistungen ausgeschlossen werden. „Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens in Niedersachsen ist dies keine notwendige Schutzmaßnahme,“ heißt es in dem OVG-Beschluss von Freitag.
Der Beschluss gilt aber ausdrücklich lediglich für die Wahrnehmung körpernaher Dienstleistungen. Die Klagen gegen 2Gplus-Regelungen in anderen Bereichen – wie in öffentlich zugänglichen (geschlossenen) Räumen von z. B. Theatern, Kinos, Kultureinrichtungen, Sportanlagen etc. - wurden abgelehnt. Auch andere Betriebsbeschränkungen wie z.B. die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske und Kapazitätsbeschränkungen sah das Gericht angesichts des eskalierenden Infektionsgeschehens als angemessen an.
Die Landesregierung teilte daraufhin mit, dass die neue Corona-Verordnung nun überprüft und zeitnah veröffentlicht werde – weswegen die neuen Regelungen erst ab Sonntag gelten. Was der OVG-Beschluss für die Friseurbetriebe bedeutet, ist noch unklar. Folgt man der Logik des Beschlusses, müsste für die Betriebe körpernaher Dienstleistungen ab Sonntag 3G (Geimpft, genesen, getestet) gelten.
Hier vorerst nur die Regelungen, von denen jetzt schon sicher ist, dass sie ab Sonntag gelten werden:
2G beim Weihnachtsshopping. In allen Geschäften, die nicht dem alltäglichen Bedarf dienen (z. B. Tankstellen, Apotheken, Banken oder Supermärkte), gilt ab Sonntag: nur vollständig Geimpfte und Genesene haben Zutritt.
Maskenpflicht: Ab Warnstufe 2 sind FFP-2-Masken auch in Geschäften und im ÖPNV verpflichtend.
Bereits seit Samstag gilt: Alle, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) nachweisen können, brauchen dort, wo 2Gplus gilt, keinen Test vorlegen.
Ansonsten kündigte die Landesregierung Erleichterungen für Gastronomiebetriebe an – hier soll ab nächster Woche die Testpflicht entfallen (wenn nur 70 % der Kapazitäten genutzt werden)