Der Landkreis hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von Montag schnell umgesetzt: alle Reiserückkehrer, die bisher unter Quarantäne standen, dürfen sich wieder frei bewegen. In den Statistiken des Landkreises werden sie deshalb nicht mehr aufgelistet.
Nach dem Beschluss dürfen nur noch diejenigen unter Quarantäne gestellt werden, die krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider sind. "Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden," heißt es in dem Beschluss weiter. "Voraussetzung ist insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil."
Dem Gesetzgeber bleibt es allerdings unbenommen, - "aufgrund tatsächlich nachvollziehbarer Erkenntnisse" - Risikogebiete zu definieren, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigen.
Der Gesetzgeber habe außerdem das Recht, Verordnungen zu erlassen, die aus dem Ausland Einreisenden eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden auferlegt. Diese könnten dann, ggf. aufgrund durchgeführter Befragungen und/oder Tests, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, zu denen im Einzelfall auch die Verhängung einer Quarantäne gehören könne.
Allen Reiserückkehrern im Landkreis war nur aufgrund ihrer Reise Quarantäne verordnet worden - aus der sie nach dem OVG-Beschluss sofort entlassen wurden, wie die Kreisverwaltung bestätigte.