Kinder und Jugendliche können sich im Rahmen einer Sonderaktion im Impfzentrum Uelzen an den Wochenenden 28. und 29. August sowie am 4. und 5. September - jeweils von 8 bis 15 Uhr - ohne Termin (erst)impfen zu lassen. Geimpft wird mit dem Serum von BioNTech/Pfizer". Im Rahmen der Aktion wird ausschließlich dieser Impfstoff eingesetzt, teilt das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg mit. Die Impfungen erfolgen nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, also nach der Reihenfolge des Erscheinens im Impfzentrum.
Die Sonderaktion richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche im Alter ab zwölf Jahren. Unmittelbar vor der Impfung erfolgt eine eingehende Anamnese, so das Gesundheitsamt. Bei einer Kontraindikation kann eine Impfung durch den Impfarzt gegebenenfalls auch abgelehnt werden.
Weiterhin besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich ohne Termin von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 14 Uhr, impfen zu lassen. Ebenso gilt das Wochenendangebot für alle Impfwilligen.
Termine für Impfungen können - je nach Verfügbarkeit - weiterhin für sieben Tage in der Woche, jeweils von 8 bis 16 Uhr, im Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de gebucht werden. Der Landkreis Uelzen weist darauf hin, dass am 5. September 2021 die letzte Möglichkeit zur Erstimpfung im Impfzentrum besteht.
„Ich begrüße die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfung von Jugendlichen ab zwölf Jahren ausdrücklich. Ich hoffe, durch die Empfehlung der Kommission nun eine größere Bereitschaft bei den Eltern zu erreichen, ihre Kinder impfen zu lassen. Um eine drohende vierte Corona-Welle möglichst zu vermeiden oder möglichst flach zu halten, ist es wichtig, dass auch junge Menschen sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Außerdem steigen so die Chancen, dass der Präsenz-Unterricht an den weiterführenden Schulen im Herbst durchgeführt werden kann. Das wäre nach den langen Phasen des Distanz- und Wechselunterrichts in den vergangenen Monaten sehr wichtig“, so Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume.
Personen, die noch nicht volljährig sind, können nur in Begleitung eines/r Sorgeberechtigten geimpft werden. Die Personensorgeberechtigten müssen sich entsprechend ausweisen können, sprich ihren Personalausweis mitbringen.
Die Impfwilligen selbst müssen folgende Unterlagen mitführen: Identitätsnachweis; Impfpass – soweit vorhanden (alternativ kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden); gegebenenfalls Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste. Digitale Impfzertifikate können im Rahmen der Aktion erstellt werden.