Noch gilt die 3G-Regel im Landkreis nicht - obwohl die Inzidenz über 40 liegt. Denn: es müssen zwei von drei Indikatoren zusammenkommen, bevor schärfere Maßnahmen gelten.
Wie wird das berechnet? Einerseits wird die regionale (landkreisweite) 7-Tages-Inzidenz an Neufinfektionen berücksichtigt + die 7-Tages-Inzidenz der landesweit im Krankenhaus behandelten Corona-Patienten + der Anteil landesweit belegter Intensivbetten - gemessen an der Gesamtzahl der im Land zur Verfügung stehenden Intensivbetten. Die aktuellen Corona-Regeln sowie eine Beschreibung der Warnstufen gibt es hier.
Dabei beginnt die zu berücksichtigende regionale 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen bei 35, die 7-Tage-Inzidenz der Krankenhausbelegungen bei 6 und die der belegten Intensivbetten bei 5 %.
Also: auch wenn der Landkreis im Moment bei einer Inzidenz über 41 liegt, wird zunächst keine Warnstufe aufgerufen, da die Hospitalisierungsrate bei 2,5 und der Anteil der belegten Intensivbetten bei 2,8 % (Stand 29. August) liegt. Aktuelle Daten sind auf der Internetseite der Landesregierung nachzulesen.
Allerdings: Klettert die Landkreis-Inzidenz über 50, dann wird auch ohne weitere Indikatoren aus den zwei anderen Bereichen Warnstufe 1 ausgelöst. Ausnahmen sind möglich.
Auslösung der Warnstufe 1 bedeutet: 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) gilt in:
- Innengastronomie,
- Sport (Fitnessstudio, Schwimmbad etc.) in geschlossenen Räumen
- bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur o. ä.)
- Hotels bzw. andere Beherbungsbetriebe
- Veranstaltungen, Zusammenkünften oder Sitzungen bei mehr als 25 Teilnehmern (ausgenommen u.a. religiöse Veranstaltungen).
Über die Auswirkungen der Warnstufen 2 und 3 hat die Landesregierung noch keine Aussagen gemacht.