Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar sollen in Niedersachsen die Regelungen der Warnstufe 3 sowie einzelne weitere Verschärfungen gelten. Das teilte Ministerpräsident Stephan Weil am Freitag mit.
Das bedeutet,
- dass für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus zwei Personen gelten. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
- Außerdem sind in dieser Zeit private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Dies ist eine Verschärfung im Vergleich zur normalen Warnstufe 3. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet.
- Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember und dem 2. Januar sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind.
- Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 und in Hotspots verboten (also auch zwischen dem 24. Dezember und dem 2. Januar), ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
- Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken. Auch dies gilt zukünftig generell in Warnstufe 3 und in Hotspots.