Auch im Landkreis gibt es einen Fall, bei dem sich die zur Quarantäne Verpflichteten nicht daran halten. Hier gibt es gleich mehrere Infizierte, die zu einem Haushalt gehören. Mitglieder dieser Familie wurden trotz Quarantäne mehrfach beim Einkaufen oder anderen Besorgungen gesehen.
Wer kontrolliert, ob die Quarantäneverpflichtung eingehalten wird? Und welche Möglichkeiten stehen den Behörden zur Verfügung, die Einhaltung abzusichern? Kontrolliert werden die Betroffenen vom Gesundheitsamt - mit Unterstützung des Ordnungsamts. "Wir sind berechtigt, die Einhaltung der Quarantäne durchzusetzen," so Christian Schlenker,. Fachdienstleiter Ordnung im Landkreis. "Und wir werden das mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auch tun."
Und was sind die "zur Verfügung stehenden Mittel"? Regelmäßige Kontrollen, Einschaltung der Polizei zur Überwachung, Bußgelder (von mehreren Hundert Euro bis zu vierstelligen Summen) und - falls alle Maßnahmen nicht helfen - kann auch ein Bauzaun um das oder die Gebäude gezogen werden. Im äußersten Fall könnte sogar die kurzfristige Unterbringung drohen.