Bis Mittwoch gilt die vom Bund verordnete 3G-Regel in Niedersachsen nicht. Bis dahin ist der Zutritt zu verschiedenen Einrichtungen auch ohne Impf- oder Genesenennachweis bzw. negativem Testergebnis (3G-Regel) möglich.
In der neuen niedersächsischen Verordnung, die ab Mittwoch gelten soll, wird nach dem Entwurf, der wnet vorliegt, diese "3G-Regel" differenzierter gestaltet als im Bundesbeschluss. So soll diese Regel erst nach dem Ausrufen einer Warnstufe oder dem Eintreten einer Inzidenz über 50 gelten.
Derzeit befindet sich die Verordnung noch in der Abstimmung - es gibt zum Beispiel vie Kritik von den Kommunen. Es bleibt also abzuwarten, wie die Zugangsbeschränkungen tatsächlich geregelt werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung am 25. August bleibt erst einmal alles wie gehabt.