"Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (im Freien) gilt überall dort, wo Menschen länger oder enger zusammenkommen, also insbesondere überall, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann," heißt es in der aktuellen Verordnung des Landes für die Landkreise, die als "Rot" eingestuft worden sind. Die genauen Örtlichkeiten, wo das gilt, sollen die Landkreise festlegen.
Für Lüchow-Dannenberg wollen weder das Gesundheitsamt noch der Landkreis konkrete Orte festlegen. „Wir vertrauen auf die Eigenverantwortung und den gesunden Menschenverstand der Lüchow-Dannenberger“, sagt Ordnungsamtsleiter Christian Schlenker, „in den Langen Straßen von Dannenberg und Lüchow trägt man die Maske, in der Plater Feldmark kann man sie in der Regel abnehmen.“