Ab heute, dem 1. Juli, können Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen gestellt werden. Zuständig ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).
Als Erlaubnisbehörde sind die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer ab dem 1. Juli für ganz Niedersachsen Ansprechpartner für das Verfahren zur Erlaubnis von Anbauvereinigungen. Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen sie und entscheiden über die Erlaubnis zum Anbau. Zudem können sie Änderungen und Anpassungen an Erlaubnissen vornehmen. Bei etwaigen Verstößen gegen die Erlaubnisvorschriften können sie die Erlaubnis entziehen sowie ordnungsrechtliche Verfahren (Verwarnungen, Bußgelder) einleiten. Die Anbauvereinigungen werden von der LWK zudem in regelmäßigen Abständen auch örtlich überprüft.
Detaillierte Informationen über die Regelungen des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) hat das Land Niedersachsen auf seiner Website. wnet hatte über die Regelungen ebenfalls bereits berichtet.
Auf der Internetseite www.lwk-niedersachsen.de/cannabis können bereits amtlich registrierte (heißt: der Verein muss gegründet sein, bevor die Erlaubnis erteilt wird) Vereine und Genossenschaften online einen Antrag stellen und sich über die Einzelheiten informieren. Zudem gibt es dort über die Mailadresse cannabis@lwk-niedersachsen.de oder über die Hotline 0441 801 600 die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWK. Die AntragstellerInnen müssen beispielsweise
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ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen
- sicherstellen, dass ihre Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sind
- ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entwickeln
- angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen
- THC-Gehalte kontrollieren und dokumentieren.
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