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Cannabis-Anbauverein? Nur mit Genehmigung der Landwirtschaftskammer

Wer Cannabis in einer Gruppe anbauen will, muss dazu einen Verein oder eine Genossenschaft gründen. Und sich den Anbau von der Landwirtschaftskammer genehmigen lassen. Das regelt ein Gesetz der Landesregierung.

Cannabis, Haschisch, Marihuana, Shit ... - die Begriffe für THC-haltige Produkte sind vielfältig. Seit April wurden Anbau und Nutzung zumindest teilweise legalisiert. Für Anbauvereinigungen gibt es allerdings strenge Regeln für Anbau, Verteilung, Informationspflichten, Dokumentation ...

Vom 1. Juli 2024 an wird die Landwirtschaftskammer (LWK) für das Genehmigungsverfahren und die Überwachung von Anbauvereinigungen zuständig sein. Auf der Website der LWK sind bereits Informationen zur Antragstellung hinterlegt. Dort finden sich auch Ansprechpartner. Ab dem 1. Juli können registrierte Vereine oder Genossenschaften, die die umfangreichen Bedingungen erfüllen, Anträge auf Zulassung stellen.

Im Bundesgesetz (Cannabisgesetz) sind detaillierte Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von Anbauvereinigungen zu finden. Hier die wichtigsten:

  • Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Maximal 500 Mitglieder sind erlaubt. Und mensch darf nicht in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied sein.
  • Mitglied kann nur werden, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, muss die Vereinigung verlassen.
  • Mit direkten Anbautätigkeiten dürfen nur Mitglieder beschäftigt werden
  • Das angebaute Cannabis darf nur in Reinform und zwischen den Mitgliedern weitergegeben werden.
  • An Heranwachsende darf nur Cannabis mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent abgegeben werden Pro Tag dürfen an Mitglieder über 21 Jahre täglich höchstens 25 Gramm / 50 g im Monat abgegeben werden; Heranwachsende dürfen nur 25 Gramm pro Tag bzw. 30 Gramm im Monat erhalten.
  • Des Weiteren enthält das Gesetz umfangreiche Regelungen zu Dokumentation und Informationspflichten.

Für den privaten Anbau bzw. die Nutzung hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Wer über 18 Jahre alt ist, kann unterwegs oder bei Freunden 25 Gramm Cannabis besitzen.
  • In der eigenen Wohnung oder in einem (eigenen) umschlossenen Gelände können bis zu 3 Pflanzen angebaut und bis zu 50 Gramm besessen werden. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der/die Anbauwillige seit sechs Monaten an diesem Ort wohnt.
  • Verboten ist der Konsum in der Nähe von Minderjährigen: In und in Sichtweite* von Schulen, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
    (* "Sichtweite" wird im Gesetz mit 100 Metern definiert)

Foto | pixabay: Für nicht Wenige sind Jamaika, Bob Marley und Marihuna nicht voneinander zu trennen. Der Inhaber dieses Transporters ist ganz offensichtlich ein Fan von Allem.




2024-06-17 ; von asb/pm (text),
in 30169 Hannover, Deutschland

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