Weder der Landkreis noch die Samtgemeinden haben bis heute Finanzmittel aus Bundesgeldern als Kostenausgleich für die Betreuung der ukrainischen Gefüchteten erhalten. Bereits im August hatte das Land angekündigt, dass eine damals geschlossene Vereinbarung zwischen Land und Kommunalverbänden "zügig" umgesetzt werden soll. Mit diesen Geldern sollen die Kommunen etwa von den zusätzlichen Kosten wie zum Beispiel die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten entlastet werden.
Verschärfend kommt hinzu, dass das Land dem Landkreis mitgeteilt hat, dass alle Mittel, die der Landkreis seit Mai für ukrainische Geflüchtete ausgibt, freiwillige Leistungen sind und somit nicht in eventuelle Bedarfszuweisungen eingerechnet werden.
Wie von der Kreistagsabgeordneten Heike Bade (SPD) aber auch dem Landkreis zu hören ist, hängt eine konkrete Zuweisung der Gelder noch von (Landes)Verhandlungen mit dem Bund ab. Erwartet werden rund 600 000 Euro, die insgesamt der Region Lüchow-Dannenberg zur Verfügung stehen werden. Wie die Verteilung zwischen Landkreis und Samtgemeinden dann geregelt wird, ist ebenfalls noch Teil von Verhandlungen. Klar ist anscheinend, dass rund 75 000 Euro beim Landkreis verbleiben werden, da dieser bis Mai für die Versorgung der Geflüchteten zuständig war. Danach waren dann die Samtgemeinden zuständig (siehe wnet-Artikel vom 27.10.2022). Ihnen werden bisher lediglich vom Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Nebenkosten ersetzt.