Ab Mittwoch sind Teile Lüchow-Dannenbergs Beobachtungsgebiet in Sachen Vogelgrippe. Auslöser ist ein Geflügelpestfall in Dömitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Dort war am vergangenen Freitag in einer Geflügelhaltung ein Ausbruch der hochansteckenden Vogelgrippe festgestellt worden.
Neben einem Sperrbezirk wurde ein Beobachtungsgebiet, welches auch Teile Lüchow-Dannenberg umfasst. festgelegt. Am Dienstag wird der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit den konkreten Gebieten veröffentlichen.
Schon jetzt teilte das Veterinäramt mit, dass Teile der Stadt Dannenberg, der Gemeinden Damnatz, Quickborn, Gusborn, Langendorf, Trebel, Gorleben und Gartow sowie das gemeindefreie Gebiet Gartow betroffen sind.
Was bedeutet das für Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet?
- die Anzahl der gehaltenen Vögel, verendeter Vögel und jede Änderung im Geflügelbestand muss sofort an das Veterinäramt mitgeteilt werden. Ein Registrierantrag steht unter (unter „Tierseuchen“) zur Verfügung.
- Geflügelprodukte wie Eier, Schlachtfleisch dürfen nicht in einen anderen Bestand gebracht und dementsprechend auch nicht verkauft werden - das gilt auch für Hofläden und andere Direktvermarkter. Auch Hühnerkot und andere tierische Nebenprodukte vom Geflügel, Futtermittel etc. dürfen weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden.
- Ställe dürfen von betriebsfremden Personen nur noch mit Schutzkleidung betreten werden. Weitere Informationen bietet ein Merkblatt.
Wer verendete Wildvögel entdeckt, insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Eulen und Möwen, sollte den Fund sofort dem Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitteilen: Tel.: 05841 / 120-286. Die Tiere werden dann fachgerecht beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern.
Finder sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen ungeschützt zu berühren. Auch jagdlich erlegtes Federwild sollte nicht ungeschützt berührt werden. Die Krankheit verläuft für Hausgeflügel in der Regel mit schweren Krankheitssymptomen, teilt das Veterinäramt mit. Das Aufstallungsgebot, das seit dem 27. Januar in Kraft ist, gilt weiterhin für den gesamten Landkreis.