Thema: vogelgrippe

Ab Mittwoch muss Geflügel wieder in den Stall

Am Freitag wurde auf einem Acker bei Bergen eine tote Wildgans gefunden, bei der Geflügelgrippe festgestellt wurde. Ab Mittwoch müssen deshalb kreisweit alle Hühner  und anderes Geflügel bis auf Weiteres im Stall bleiben.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einer toten Wildgans auf einem Bergener Acker Ende vergangener Woche Geflügelgrippe festgestellt. Dabei handelt es sich laut Veterinäramt um den Subtyp H5N8.

"Die Krankheit verläuft für Hausgeflügel in der Regel mit schweren Krankheitssymptomen," so das Veterinäramt. "Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat darum per Allgemeinverfügung eine kreisweite Pflicht zur Aufstallung angeordnet. Diese tritt am Mittwoch, den 27. Januar 2021 in Kraft."

Bei früheren Aufstallungsanordnungen wurde meist nur ein Bereich längs der Elbe festgelegt, in dem die Anordnung gilt, weil dort um diese Jahreszeit viele Wildvögel unterwegs sind. Dieses Mal muss sämtliches Geflügel im ganzen Landkreis ab Mittwoch bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Vorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln abgegrenzt sein müssen, zu halten. Die Aufstallungspflicht besteht bis zur offiziellen Aufhebung, sagt das Veterinäramt 

Unter www.luechow-dannenberg.de/merkblatt-aufstallung steht ein Merkblatt zur Verfügung, das darüber informiert, worauf Geflügelhalter während der Aufstallung machen müssen.

Wer verendete Wildvögel entdeckt, sollte den Fund sofort dem Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitteilen: Tel.: 05841 / 120-286. Die Tiere werden dann fachgerecht beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern, so das Veterinäramt. Finder sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen zu berühren.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) sieht in seiner Risikoeinschätzung (Stand 7.1.2021) zum aktuell kursierenden  Virus HPAI H5 zwar keine Hinweise, dass diese Infektionen bei Menschen ausgelöst haben. Dennoch rät das FLI Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, beispielsweise bei der Tötung und unschädlichen Beseitigung, für mindestens 10 Tage auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Konjunktivitiden zu achten. 


Bild
von Lalelu2000 auf Pixabay: Ab Mittwoch müssen Hühner wieder ins Geflügelgefängnis. Wie lange sie dort ausharren müssen, ist ungewiss.



2021-01-25 ; von asb/pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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