Am Freitag wurde auf einem Acker bei Bergen eine tote Wildgans gefunden, bei der Geflügelgrippe festgestellt wurde. Ab Mittwoch müssen deshalb kreisweit alle Hühner und anderes Geflügel bis auf Weiteres im Stall bleiben.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einer toten Wildgans auf einem Bergener Acker Ende vergangener Woche Geflügelgrippe festgestellt. Dabei handelt es sich laut Veterinäramt um den Subtyp H5N8.
"Die Krankheit verläuft für Hausgeflügel
in der Regel mit schweren Krankheitssymptomen," so das Veterinäramt. "Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat darum per Allgemeinverfügung eine kreisweite
Pflicht zur Aufstallung angeordnet. Diese tritt am Mittwoch, den 27.
Januar 2021 in Kraft."
Bei früheren Aufstallungsanordnungen wurde meist nur ein Bereich längs der Elbe festgelegt, in dem die Anordnung gilt, weil dort um diese Jahreszeit viele Wildvögel unterwegs sind. Dieses Mal muss sämtliches Geflügel im ganzen Landkreis ab Mittwoch bis auf
Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden
Vorrichtungen, die nach oben dicht
abgedeckt und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln
abgegrenzt sein müssen, zu halten. Die Aufstallungspflicht besteht bis
zur offiziellen Aufhebung, sagt das Veterinäramt
Unter
www.luechow-dannenberg.de/
Wer
verendete Wildvögel entdeckt, sollte den Fund sofort dem Veterinäramt
des Landkreises Lüchow-Dannenberg mitteilen: Tel.: 05841 / 120-286. Die
Tiere werden dann fachgerecht
beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu
verhindern, so das Veterinäramt. Finder sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen
zu berühren.
Bild von Lalelu2000 auf Pixabay: Ab Mittwoch müssen Hühner wieder ins Geflügelgefängnis. Wie lange sie dort ausharren müssen, ist ungewiss.